Da die Bundesrepublik Deutschland 1949 aus den Besatzungszonen der Franzosen, Briten und US-Amerikaner entstand und sich die Bundesländer unter anderem aus den Verwaltungsstrukturen der Besatzungsmächte entwickelten, wurde im Artikel 29 des Grundgesetzes die Neugliederung der Bundesländer als eine verpflichtende Aufgabe verankert. Bis 1955 konnte eine Neugliederung nur unter einer gemeinsamen Zustimmung der Besatzungsmächte umgesetzt werden, welche auf den Bedarf ebendieser verwiesen. Der Artikel 29 wurde 1976 so umformuliert, dass keine Verpflichtung mehr zu einer Neugliederung besteht. weiter lesen…
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