Ein Weg zur plebiszitären Demokratie

Einführung

Da Demokratien in vielen Staaten der Erde immer weiter aus wirtschaftlichen oder machterhaltungspolitischen Gründen ausgehöhlt werden, müssen sowohl mehr Kontrollmechanismen für die demokratische Ordnung als auch Ideen zur Stärkung der Demokratie erarbeitet werden. Eine plebiszitäre Demokratie könnte genau diese beiden Aspekte zur Wahrung der Demokratie vereinen. Diese skizzenhafte Ausarbeitung soll einen möglichen Weg vom Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland zu einer plebiszitären Demokratie aufzeigen. Dazu werden zuerst einige Probleme und Schwachpunkte des aktuellen Staatsaufbaus in beispielhafter Form aufgezeigt und anschließend der Weg zur Stärkung und Sicherung der Demokratie skizziert. Eine detaillierte Beschreibung der vorgestellten Gremien und Änderungen wird in einer anderen Ausarbeitung folgen.

 

 

Demokratierisiken des aktuellen Staatsaufbaus

 

Die einheitliche Außenwirkung einer Partei steht über einem progressiven Diskurs innerhalb der Partei.
Aus der Sicht vieler Medien und Wahlberechtigten ist es wichtiger, dass sich eine Partei nach Außen geschlossen und einig präsentiert, als sich einem konstruktiven Diskurs zu widmen. Dies wird besonders durch den Begriff Kampfkandidatur deutlich, der immer dann zum Tragen kommt, wenn sich mehr als eine Person aus einer Partei für ein politisches Amt bewirbt.

Die Duldung des Fraktionszwangs verhindert, dass die Abgeordneten nach ihrem eigenen Gewissen abstimmen.
In den Parlamenten bilden die Abgeordneten einer Partei eine Fraktion. Diese soll nach dem Verständnis der Parteien geschlossen agieren. Dieser so genannte Fraktionszwang wird durch Probeabstimmungen vor einer gewerteten Abstimmung überprüft. Da der Abgeordnete nur seinem eigenen Gewissen nach entscheiden soll, entsteht hier ein geduldeter Konflikt zwischen dem Grundgesetz und der Praxis.

Die Zweitstimme und Überhangmandate können Personen über eine Parteiliste in ein Parlament einziehen lassen, was unter anderem unparteiliche Personen benachteiligt.
Wie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 feststellte, können Überhangmandate, welche durch die Verrechnungen von Erst- und Zweitstimme entstehen, zu einem negativen Stimmengewicht führen. So werden aufgrund der Zweitstimme auch unparteiliche Personen gegenüber Parteimitgliedern stark benachteiligt. Ein weiterer Kritikpunkt an der aktuellen Zweitstimme ist, dass die dadurch resultierenden Abgeordneten durch die Listenplätze der Parteien zustande kommen. Somit können etablierte Parteimitglieder ohne Hindernisse in ein Parlament einziehen.

Die fehlende Karenzzeit begünstigt Lobbying und ein ungesundes Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft.
Bei dem Wechsel von Politikern nach ihrer Amtszeit in wirtschaftlichen Betriebe ohne Karenzzeit entstehen zu starke Verflechtungen zwischen der Politik und der Wirtschaft, was mit indirekter Korruption verglichen werden kann. Aber auch durch das Lobbying, welches sich durch persönlichen Beziehungsaufbau definiert, entsteht ein starker Interessenskonflikt zwischen den wirtschaftlichen Versprechungen und der Staatsgesundheit. Im Genaueren sind persönliche Gefallen, die ausgetauscht werden, eine direkte Form von Korruption.

Die Verflechtung zwischen den Staatsgewalten bevorteilt die Legislative.
Die Besetzung der höchsten Ämter der Judikative (Verfassungsgerichte) wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Legislative (Parlamente) vorgenommen. Aber auch die Exekutive (Regierung) wird durch die Legislative gewählt. Somit entscheidet die Mehrheit der Legislative über die Besetzung der Exekutive und Judikative ohne jegliche Kontrolle durch die Wahlberechtigten. Hierdurch lassen sich wichtige Kontrollmechanismen umgehen oder ausschalten.

Durch das Vetorecht des Bundesrats kann es zum Reformstau kommen.
Aufgrund der politischen Machterhaltungsprinzipien der Parteien, wird ein neuer Gesetzesvorschlag oftmals per se im Bundesrat blockiert, da sich im Bundestag und -rat jeweils andere Parteienmehrheitsverhältnisse gebildet haben.

Schritte zur Stärkung der Demokratie

 

Um der schleichenden Entdemokratisierung entgegen wirken zu können, besteht die Möglichkeit die demokratischen Prozesse zu stärken oder weiter auszubauen. In diesem Abschnitt wird eine Reformenkette vorgestellt, welche die weitergehende Demokratisierung in der Bundesrepublik Deutschland beschreiben könnte. Dazu wird zunächst der aktuelle Staatsaufbau anhand eines Schemas beschrieben, dessen mögliche Veränderungen in den danach folgenden Schritten beschrieben wird.

Die Grafik zum aktuellen Staatsaufbau zeigt, dass die Wahlberechtigten lediglich Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente haben. Dabei muss beachtet werden, dass dieser Einfluss zum Einen durch die Parteilisten und zum Anderen durch Spitzenkandidaten der Parteien der Wahlkreise zustande kommt. Die daraus resultierenden Parlamente bilden die Legislative und wählen über Mehrheitsentscheidungen die Judikative, welche die Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüft. Weiterhin wählt die Legislative über Mehrheitsentscheide die Exekutive, also die jeweiligen Regierungschefs, welche gleichzeitig weiterhin einen Teil der Legislative bilden. Die Exekutive kann nun Gesetzesvorschläge in die Parlamente einbringen, in denen die Exekutive mit der Legislative über diese abstimmen darf. Der Regierungschef des Bundes wird durch den Bundespräsidenten indirekt vorgeschlagen, da dies die, von den Parteien bestimmten, Spitzenkandidaten sind. Der Bundespräsident kann durch Ratifizierung die beschlossenen Gesetze indirekt prüfen. Da die Bundesrepublik Deutschland ein föderalistischer Staat ist, haben die Bundesländer durch ihre Parlamente Einfluss auf die Bundespolitik. So wird der Bundespräsident durch eine spezielle Kommission, die Bundesversammlung, gewählt. Diese setzt sich aus entsendeten Mitgliedern zusammen, welche von den Landesparlamenten und dem Bundestag bestimmt werden. Ein weiterer Aspekt des Föderalismus ist der Bundesrat, der durch die Entsendung der Bundeslandregierungen besetzt wird und welcher für bestimmte Gesetze über einen Mehrheitsentscheid ein Veto einlegen darf.

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Erster Schritt: Veränderung der Stimmenabgabe

Eine Änderung des Wahlrechtes sollte dazu führen, dass parteilose die gleichen Chancen haben wie Parteimitglieder. Außerdem muss sich die Struktur der Parteien an demokratischeren Gesetzen orientieren, was auch den personellen Wechsel in den Parteien vereinfacht. Die Veränderungen des Wahlrechtes sollen zu einer direkten Zusammensetzung der Parlamente führen.

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Zweiter Schritt: Einführung einer Wahlpflicht

Schon im antiken Griechenland existierte in vielen Gebieten eine Wahlpflicht, welche besagte, dass sich nur Menschen politisch äußern durften, welche zumindest abgestimmt hatten – woraus der Begriff Bürger abgeleitet wurde. In Staaten wie zum Beispiel Luxemburg und Australien gibt es Wahlpflichten, welche bei Missachtung mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden. Als Pseudogegenargument wird hier oftmals eine Fehlinterpretation der Freiheit genannt und somit eine Wahlpflicht dämonisiert, was letztendlich nur gewisse Minderheiten mit höherem Einfluss zu Gute kommt. Dadurch dass die Stimme auf dem Wahlbogen ungültig gemacht werden kann, kann nach wie vor der Protest verdeutlicht werden. Auch eine Enthaltung soll möglich sein. Hier sollten noch Regelungen eingeführt werden, welche bei einer bestimmten prozentualen Häufigkeit von ungültigen und enthaltenden Stimmen greifen.

Die Einführung einer Wahlpflicht, mit einer empfindlichen prozentualen Einkommensahndung bei einer Missachtung, würde besonders die Zusammensetzung der Parlamente verändern und eine weitere Demokratisierung ermöglichen.

Die Wahlpflicht würde ebenso für die Legislative gelten. Dies impliziert unter anderem auch die Auflösung jeglichen Fraktionszwangs, Verbot von Nebeneinkünften, Einführung einer Karenzzeit sowie die Anwesenheitspflicht bei Abstimmungen in den Parlamenten.

 

 

Dritter Schritt: Wahl der Judikative

Um die Gewaltenteilung weiter auszubauen, soll im nächsten Schritt die Judikative direkt von den Wahlberechtigten bestimmt werden. Somit wird nicht nur die Demokratisierung vorangetrieben, sondern auch der Einfluss der Parlamente reduziert. Dies bedeutet eine Stärkung der Demokratie durch die Auflösung der Verflechtung der Besetzung von Judikative und Legislative.

Zur Wahl stehen sollten ausschließlich Fachexperten der Rechtswissenschaften, sodass die Judikative stets auf hohem Niveau arbeiten kann und somit eine maximale Kontrolle ermöglicht wird.

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Vierter Schritt: Wahl des Präsidenten

Ein weiterer Schritt wäre die direkte Wahl des Bundespräsidenten, sodass die Repräsentation des Staates durch ein vollständig demokratisch gewähltes Oberhaupt geschieht. Da sich das Aufgabenfeld des Bundespräsidenten im Prozess der Demokratisierung verändert, wird die spätere Bedeutung dieser Wahl noch besonders hervorgehoben.

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Fünfter Schritt: Wahl des Regierungschef

Durch die direkte Wahl des Regierungschefs können nicht nur die Regierungsbildung demokratisiert werden, sondern auch die parteilichen Strukturen in der Gesetzgebung durchbrochen werden. Außerdem kann somit die Gewaltenteilung durch die Trennung der Legislative und der Exekutive weiter vorangetrieben werden. So kann sich die Regierung auf die Ausarbeitung der Gesetze konzentrieren, welche dann in den Parlamenten diskutiert werden können und anschließend ausschließlich durch die Legislative abgestimmt werden. Folglich ist die Regierung kein Teil mehr der abstimmungsberechtigten Legislative.

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Sechster Schritt: Wahl des Bundesrates

Da die Bundesrepublik Deutschland ein föderalistischer Staat ist und auch bleiben soll, muss die Struktur des Bundesrates und dessen Zustandekommen reformiert werden. So soll der Bundesrat ein Teil des Bundestages werden, welcher regionaler, also für jedes Bundesland, gewählt wird. Dabei sollten die, je nach Bundesland zu besetzenden, Sitze prozentual nach der Einwohnerzahl vergeben werden. Dieser neue Bundesrat muss von nun an über alle Gesetz abstimmen. Somit wird die Gesetzesblockade im Bundesrat durch die Landesregierungsmehrheitsverhältnisse durchbrochen und erneut der Einfluss der Bürger gestärkt. Auch variiert das Legislativmehrheitsverhältnis häufiger, sodass ein ständiger Wandlungsprozess die Wahrscheinlichkeit für einen Fortschritt erhöht.

Weiterhin kann ein Teil des Bundesrates noch von den Landesregierungen entsendet werden, wovon jedoch abzuraten ist. Für den maximalen Erfolg dieser Reform und der Sicherung eines starken Föderalismus sollte eine Neugliederung der Bundesländer nach Artikel 29 des Grundgesetzes durchgeführt werden.

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Siebter Schritt: Einführung des Menschenrechtshof

In der Globalisierung ist nicht nur die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Staaten vorangeschritten, sondern auch eine Festlegung auf Menschenrechte. Damit die Gesetzgebung diese Rechte nicht beschneiden kann, soll der Menschenrechtshof diese auf internationales Menschen- wie Völkerrecht prüfen und somit auch die Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes überprüfen. Zur Wahl sollten hier nur Fachexperten der Rechtswissenschaften stehen.

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Achter Schritt: Einführung des Bundesprüfers

Ein weiterer wichtiger Schritt der Demokratisierung bildet in diesem vorgestellten Weg die Einführung der Bundesprüfer. Diese informieren die Wahlberechtigten kostenlos und barrierefrei über die Arbeit der demokratisch gewählten Gremien. Der Menschenrechtshof überprüft die Vollständigkeit und Objektivität der Berichte der Bundesprüfer, welche durch den Bundespräsidenten ernannt werden. Dies bildet einen weiteren Kontrollmechanismus durch Informationsverteilung, was zur Stärkung der Demokratie führt.

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Neunter Schritt: Erste Plebiszite

Ein besonders wichtiger Aspekt der Demokratie sind Volksentscheide, so genannte Plebiszite. Dabei werden im ersten Schritt bestimmte Gesetze zur Abstimmung durch die Wahlberechtigten freigegeben. Welche Gesetze dies sein sollen und wie eine Inflation von Abstimmungen vermieden werden kann, wird in einer späteren Ausarbeitung folgen.

In dieser schematischen Darstellung sind auch die Wahlzyklen dargestellt, sodass erkennbar wird, wann welches Gremium neu besetzt werden soll. Diese Jahresanzahlen sollen allerdings auch bewirken, dass es zu einer konzentrierteren Arbeit kommen kann. Außerdem sollten die Wahlen so organisiert werden, dass mehrere Wahlen in einem Wahlgang erledigt werden können.

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Zehnter Schritt: Separierung von Bundesrat und Landesparlament

Falls die Entsendung von Bundesratsabgeordneten durch die Landesparlamente noch beibehalten wurde, muss durch die vollständige Wahl aller Gremien diese Abhängigkeit in diesem Schritt aufgelöst werden. Dies minimiert den Einfluss der Landesexekutive auf die Bundeslegislative.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte zum Erhalt eines starken Föderalismus eine Neugliederung der Bundesländer nach Artikel 29 des Grundgesetzes durchgeführt werden.

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Elfter Schritt: Ausweitung der Plebiszite

Je weiter die Demokratisierung voranschreitet, desto mehr Plebiszite können durchgeführt werden. Dies soll in einem Tempo geschehen, dass eine Überlastung der Bürger verhindert und eine entsprechende Vorbereitungszeit berücksichtigt. Dies ist ein langwieriger Prozess und kann seine maximale Entfaltung erst erreichen, wenn diese hohe Stufe der Demokratie zu einem hohen Maße akzeptiert und verinnerlicht wurde. Dies impliziert unter anderem auch die Ausweitung der Bildung und des gesellschaftlichen Austausches.

 

Zwölfter Schritt: Veränderung der Arbeit der Parlamente

Durch die Ausweitung der Plebiszite verändert sich die Arbeit der Parlamente. Somit würde auf längere Sicht vorrangig die Debattierung der Gesetzesentwürfe im Bundestag und -rat resultieren.

Bei einer vollständigen plebiszitären Demokratie würden diese Parlamente zur Exekutive werden, welche durch die Moderation der Minister und des Kanzlers Gesetze ausarbeiten und debattieren. Somit würden die Wahlberechtigten zur Legislative werden.

Hierbei muss in besonderer Art und Weise die Arbeit des exekutiven Parlaments hervorgehoben werden, denn dieses soll im Sinne der Wahlberechtigten handeln. Dazu muss dieses Gremium jedes Problem und die daraus resultierenden, meistens unreflektierten, Meinungen analysieren und allgemeinverträgliche Lösungsvorschläge erarbeiten.

Plebiszitäre Demokratie

 

Zusammenfassung und Ausblick

 

Eine Stärkung der Demokratie ist durch Reformen möglich. Dies stellt einen besonders langen Prozess dar. Insbesondere sind in weiteren Ausarbeitungen nicht nur die konkreten Gremien und Mechanismen zu beschreiben, sondern auch die Grundvoraussetzungen, wann welcher Schritt eingeleitet werden kann.

Die vorgestellten Schritte können auch in anderer Abfolge durchgeführt werden, allerdings sollte beachtet werden, dass die Reihenfolge den Missbrauch einer Entwicklungsstufe nicht zulassen sollte. Die Skizzierung zeigt lediglich einen möglichen Weg zur plebiszitären Demokratie.